1. Allgemeines
1.1. Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.
1.2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von Kamil Trojan Design durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
2. Urheber- und Nutzungsrecht
2.1. Die produzierten Bilder unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Das Urheberrecht liegt bei jeglichem produzierten Bildmaterial bei Kamil Trojan Design.
2.2. Wenn nicht anders vereinbart, überträgt Kamil Trojan Design lediglich ein einfaches Nutzungsrecht des Bildmaterials für Web-Anwendung auf eigenen Webseiten, zeitlich begrenzt auf 1 Jahr, an den Kunden. Der Nutzungszeitraum beginnt am Tag der Rechnungsstellung.
2.3. Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte, eine Verlängerung des Nutzungszeitraumes oder eine anderweitige, nicht vereinbarte Nutzung bedarf der Abstimmung mit Kamil Trojan Design und ist gesondert zu vergüten.
2.4. Kamil Trojan Design gibt ausschließlich fertig bearbeitete Bilder zur Verwendung frei, ein Anspruch des Auftraggebers auf unbearbeitete Bilder (Rohmaterial) besteht nicht.
2.5. Das vereinbarte Nutzungsrecht gilt mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung als übertragen.
3. Vergütung
3.1. Für die Erstellung des Bildmaterials wird eine Vergütung zu einer vereinbarten Pauschale zzgl. Mehrwertsteuer festgelegt. Nebenkosten (Reisekosten, Studiomiete, Modelhonorare etc.), welche nicht in der vereinbarten Pauschale enthalten sind, sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern wird ein Endpreis inkl. Mehrwertsteuer vereinbart.
3.2. Die Zahlung der Vergütung ist mit der Lieferung des Bildmaterials fällig und innerhalb 7 Tagen ab Rechnungsdatum abzugsfrei zu leisten.
3.3. Die Nebenkosten sind zu erstatten, sobald Sie bei Kamil Trojan Design angefallen sind.
3.4. Hat der Auftraggeber Kamil Trojan Design keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
3.5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er diese als Mehrkosten zu tragen. Kamil Trojan Design behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene bzw. bereits geleistete Arbeiten.
3.6. Wird die für die Produktion der Aufnahmen vorgesehene Zeit aus Gründen, die Kamil Trojan Design nicht zu vertreten hat und welche nicht von höherer Gewalt verschuldet sind, wesentlich überschritten, ist das vereinbarte Honorar entsprechend anzupassen und vom Auftraggeber zu übernehmen.
4. Auftrags- und Produktionsabwicklung
4.1. Kostenvoranschläge von Kamil Trojan Design sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht Kamil Trojan Design nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 20 % zu erwarten ist.
4.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mitarbeitern und Gehilfen von Kamil Trojan Design den freien Zugang zu den Örtlichkeiten und Objekten zu verschaffen, die fotografiert werden sollen. Er hat außerdem dafür zu sorgen, dass sich die Örtlichkeiten und Objekte in einem Zustand befinden, der dem Produktionsziel angemessen ist und die Fotoarbeiten nicht durch Baumaßnahmen oder andere störende Umstände behindert werden.
4.3. Soll auf einer Baustelle oder an einem Ort fotografiert werden, an dem eine erhöhte Unfallgefahr besteht oder erhöhte gesundheitliche Risiken nicht auszuschließen sind, hat der Auftraggeber durch entsprechende Schutzmaßnahmen zu gewährleisten, dass der Mitarbeiter oder Gehilfe von Kamil Trojan Design gefahrlos arbeiten kann. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die dem Mitarbeiter oder Gehilfen von Kamil Trojan Design aus der Unterlassung notwendiger Schutzmaßnahmen oder der Nichtbeachtung behördlicher oder gesetzlicher Schutzvorschriften entstehen.
4.4. Kann ein Fototermin wegen der Wetterverhältnisse, der aktuellen Situation vor Ort oder aus anderen Gründen nicht durchgeführt oder nicht zu Ende geführt werden, ist Kamil Trojan Design Gelegenheit zu geben, die Aufnahmen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
4.5. Kommt es aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, zu einer Verschiebung oder Absage des Termins innerhalb von 48 Stunden vor der vereinbarten Uhrzeit, so hat der Auftraggeber 50 % der vereinbarten Vergütung als Ausfallhonorar zu zahlen.
4.6. Ist es Kamil Trojan Design aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit, o. ä.) nicht möglich den Auftrag durchzuführen, bemüht sich dieser dringend und nach allen Kräften einen Ersatzfotografen zu stellen. Dafür greift er auf sein Netzwerk aus Fotografen zurück. Er verzichtet selbst komplett auf seine Vergütung und erstattet geleistete Anzahlungen zurück.
4.7. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Der Auftraggeber hat Kamil Trojan Design von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
4.8. Kamil Trojan Design wählt in Abstimmung mit dem Auftraggeber die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion liefert. Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung vollständiger Zahlung nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
4.9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm nach Abschluss der Aufnahmearbeiten vorgelegten Bilder innerhalb einer angemessenen Frist zu sichten und eventuelle Mängel gegenüber Kamil Trojan Design zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Bilder in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
5. Haftung
5.1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Kamil Trojan Design für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Kamil Trojan Design haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet Kamil Trojan Design - wenn nichts anderes vereinbart wurde - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5.2. Weitere Schadensersatzansprüche der Vertragspartner gegeneinander oder gegen Dritte sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Ausgeschlossen sind auch alle grob fahrlässig verursachten mittelbaren Schäden und Folgeschäden. Bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haften die Vertragspartner allerdings für Vorsatz und Fahrlässigkeit.
5.3. Im Übrigen ist die Haftung auf die Höhe der ersten Anzahlung bzw. bei keiner Anzahlung auf die Summe der Vertragsvergütung beschränkt, es sei denn der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Höhere Haftungssummen können auf Wunsch des Auftraggebers durch einen gesonderten schriftlichen Vertrag vereinbart werden.
5.4. Soweit gemäß vorstehenden Regelungen die Haftung von Kamil Trojan Design auf Schadensersatz ausgeschlossen oder auch beschränkt ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter und sonstiger mitarbeitender Personen und Erfüllungshilfen und gilt auch für alle Ansprüche wegen Verletzung von Nebenpflichten und Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Kamil Trojan Design ist berechtigt, aufgetretene Mängel, die gerechtfertigt sind, nachzubessern.
6. Anforderung von Backup-Bildern
6.1. Kamil Trojan Design verwahrt die finalen Bilder sorgfältig, ist jedoch berechtigt, aber nicht verpflichtet, Backup-Bilder und digitale Rohdaten nach einem Jahr seit Abschluss des Auftrags zu vernichten.
6.2. Der Auftraggeber hat die übergebenen Bilddaten sorgfältig zu verwahren. Nach Ablauf der o. g. Frist hat er keinen Anspruch auf eine erneute Zusendung des Bildmaterials.
6.3. Erfolgte das Backup des Bildmaterials aus Kulanz von Kamil Trojan Design länger, so wird bei erneuter Herausgabe des Bildmaterials nach besagter Frist eine Gebühr von 10 % der ursprünglich gezahlten Vergütung fällig. Weiterhin ist zu prüfen, ob die vereinbarten Nutzungsrechte noch aktuell und ggf. zu erneuern sind.
7. Sonstiges
7.1. Nebenabreden, Änderungen der Leistungen und Ergänzungen bedürfen stets der Schriftform.
7.2. Als Gerichtsstand wird - soweit rechtlich zulässig - Bruchsal vereinbart. Kamil Trojan Design ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen oder jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund des EuGVÜ zuständig ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Kamil Trojan Design als Gerichtsstand vereinbart.
8. Fine-Art-Shop (Verkauf von Druckerzeugnissen)
8.1. Für die im Fine-Art-Shop angebotenen Druckerzeugnisse (z. B. Fotoprints auf Alu-Dibond) gelten ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen die folgenden Regelungen.
8.2. Die Lieferzeit ist individuell und richtet sich insbesondere nach dem gewählten Format sowie der aktuellen Auftragslage. Eine verbindliche Lieferzeit wird dem Kunden gesondert nach Bestelleingang mitgeteilt.
8.3. Die angebotenen Druckerzeugnisse werden auf Kundenwunsch in individuellem Format angefertigt und stellen damit nach Kundenspezifikation angefertigte Waren im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB dar. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher ist für diese personalisierten Produkte daher ausgeschlossen.